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Radwegende vor der Kurve nicht erkennbar Radwegende vor der Kurve nicht erkennbar Zeichen 237 fehlt am ersten Tag noch Die Markierung der Rechtsabbiegespur für den Radverkehr ist nicht demarkiert. Ein Abbiegen ist nicht durch Zeichen 214-10 mit Zusatzzeichen 1010-52 für die Verkehrsart Radverkehr untersagt.

2017-08-27Hans-Christian GeiseLesedauer: 5 Min.Bauarbeiten auf der Horster Straße

Umleitung führt den Radverkehr im Kreis

BottropIn der Horster Straße in Bottrop werden östlich der Friedrich-Ebert-Straße neue Wasserrohre verlegt. Die Baustelle beansprucht den südlichen Bereich der Verkehrsflächen. Radfahrstreifen und etwa 2/3 der südlichen Fahrbahn sind durch Leitbaken abgesperrt. Bereits vor Beginn der Bauarbeiten beginnen ist ein mit Absperrschranken gesicherter Notweg eingerichtet.
Der Radverkehr stadtauswärts wird mittels einer Umleitungsbeschilderung auf den nicht nutzbaren Radfahrstreifen hingewiesen. Die Umleitung für den Radverkehr führt zunächst über die Scharnhölzstraße und Wiggermannstraße. Auf der Friedrich-Ebert-Straße ist ergänzend noch Zeichen 237 mit Zusatzzeichen 1012-31 (Ende) aufgestellt.
Sperrung
Unmittelbar hinter der Kreuzung ist der Radweg in der Horster Straße mit einer Absperrschranke gesperrt. Zusätzlich steht mittig auf dem Radweg Zeichen 254 mit Zusatzzeichen 1000-10. Ergänzend ist Zeichen 239 am Gehweg aufgestellt. Das ortsfeste Zeichen 241 ist nicht verdeckt.
Die Bedeutung der Beschilderung erschließt sich auf den ersten Blick nicht vollständig, da die Handhabung von Zeichen 254 in verschiedenen Kommunen unterschiedlich erfolgt.
Zeichen 254 sperrt im ursprünglichen Sinn für die Verkehrsart Radverkehr - wie alle Verkehrsverbote - den gesamten Straßenquerschnitt. In der Praxis findet dieses Zeichen und andere Verbote aus der 250er Reihe zunehmend Verwendung, um Verkehrsverbote nur für einzelne, oft durch Absperrschranken gesperrte Straßenteile zu erwirken. Das Zusatzzeichen 1000-10 (linksweisend) hilft dem Radfahrer ebenfalls nicht unmittelbar weiter. An anderen Stellen verweist dieses Zeichen darauf, den Radfahrer vom gesperrten Radweg auf die Fahrbahn zu verweisen. Aber auch ein allein stehendes Zeichen 254 wird selbst bei Platzierung unmittelbar rechts von der Fahrbahn nicht in jedem Fall für ein Verkehrsverbot bezogen auf die Fahrbahn eingesetzt.
Im Regelplan BII/4 (RSA) hat dieses Zusatzzeichen (dort ist es unter Zeichen 237 angebracht) die Bedeutung, dass der Radweg nicht dort weiter verläuft, wo das Schild steht, sondern der Radfahrer weiter links im Straßenraum auf einem baustellenbedingt eingerichteten alternativen Straßenteil weiterfahren soll.

Umleitung
Die Umleitung wird ab der Horster Straße mit einer Ankündigungstafel und im weiteren Verlauf mit Zeichen aus der Reihe 442 mit dem Buchstaben U sowie dem Fahrradsymbol deutlich gekennzeichnet. Am Ende der Wiggermannstraße wird mit einem an Zeichen 455.2 angelehnten Schild die Umleitung beendet. An der Einmündung zur Horster Straße steht dann jedoch das ortsfeste Zeichen 209-20 und führt den Radverkehr wieder zurück in Richtung Innenstadt. Die Umleitung funktioniert daher nur für die Ziele, die im Baustellenabschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Wiggermannstraße liegen (Discounter, Baustoffhandel). Es ist jedoch nicht sofort ersichtlich, ob alle Ziele auf der südlichen Straßenseite, erreichbar sind (Friedhof, Elektrohandel).
Anstatt eine Alternative zur Baustellendurchfahrt anzubieten, kann der Radverkehr zu Beginn der Baumaßnahme stadtauswärts nur im Kreis fahren. Ein Einbiegen in die Horster Straße ist nicht zulässig; überdies ist die Sichtweite zum Linksabbiegen aufgrund einer Kurve und der straßennahen Bebauung verkürzt. Ein langsamer Radfahrer könnte trotz freier Sicht nicht sicher sein, den Konfliktbereich rechtzeitig vor ankommenden Fahrzeugen zu verlassen.
Nachtrag: Im Zuge der Verlängerung der Baustelle über die Einmündung der Wiggermannstraße hinaus wird auch die Umleitung angepasst: Stadtauswärt führt die Umleitung nicht mehr über die Wiggermannstraße auf die Horster Straße zurück, sondern über die Germaniastraße, die nächste Parallelstraße. Die Germaniastraße trifft an einer signalisierten Kreuzung auf die Horster Straße, so dass das wiederienbiegen in Richtung Osten auch für den Radverkehr wieder sicher möglich ist. Im Zuge dieser Veränderung wird nun auch eine Umleitung in Gegenrichtung ausgewiesen, die denselben Verlauf hat; eine Sperrung der Durchfahrt durch die Horster Straße erfolgt nicht, so dass die Ziele innerhalb der Baustelle weiterhin erreichbar bleiben.

Baustellenbereich
Im Baustellenbereich ist die Fahrbahn nicht mehr zweispurig befahrbar. Beide Fahrtrichtungen sind weiterhin freigegeben. Der Radfahrstreifen stadteinwärts ist nicht eingezogen, die Kennzeichnung mit Zeichen 237 ist weiterhin sichtbar. Das führt dazu, dass der gesamte Verkehr stadteinwärts den Radfahrstreifen befährt und der stadtauswärts fließende Verkehr die neben dem Radfahrstreifen liegende stadteinwärts führende Fahrspur. Gelbe Markierungen zur Trennung der Fahrspuren sind nicht vorhanden. Die Anfangsbereiche der Baustelle besitzen ebenfalls keine Führung des Fahrverkehrs durch gelbe Markierungen.
Der Baustellenbereich ist nicht durchgehend mit Absperrschranken gesichert, so dass eine Einfahrt in den abgesperrten Bereich durch die Leitbaken hindurch von Grundstücksausfahrten möglich ist. Ebenso ist die Einfahrt vom Verbindungsweg (Zeichen 240) zur Fröbelstraße nicht deutlich erkennbar; der Radverkehr wird hier in den durch Leitbaken abgetrennten Baustellenbereich geführt.
Nachtrag 1: Eine gelbe Mittellinie wird aufgebracht und später noch durch Unterbrechungen an den Zufahrten zu den Geschäftsgrundstücken noch verändert. Eine eindeutige Kennzeichnung am Beginn der Verschwenkung, die dem Radverkehr ein gefahrloses, gesichertes Einfahren in die Fahrnbahn ermöglich ist damit nicht verbunden; der ursprüngliche Radfahrstreifen ist nicht demarkiert und weiterhin mit Zeichen 237 versehen.
Nachtrag 2: Die Zufahrt zum Verbindungsweg zur Fröbelstraße wird verschwenkt und eingeengt. Auf den ersten Blick ist der Zufahrtspunkt weder erkennbar noch beschildert.

Unklarheiten
Im allgemeinen weist das Zusatzzeichen 1000-10 auf eine Anordnung hin, die sich nach der folgenden Einmündung nach links befindet; dies wäre im vorliegenden Fall ein Verkehrsverbot für Radfahrer in der nächsten, links abgehenden Straße; dies ist aber offensichtlich nicht gemeint. Gesperrt werden soll mindestens der mit Zeichen 241 gekennzeichnete Radweg. Der Radweg wird aber bis an die Absperrschranke an die Baustelle herangeführt und nicht bereits vor dem Abbiegen durch Zeichen 254 mit dem Zusatzzeichen 1000-20 angekübndigt; eine gelbe Markierung, die ein Abbiegen untersagt, wurde auch nicht angebracht; ein Erreichen der Absperrschranke wird für den Radverkehr nicht durch Verkehrseinrichtungen verhindert oder Verkehrszeichen untersagt. Das legt nahe, dass ein Einfahren in die Horster Straße zugelassen werden soll; die Weiterfahrt kann dann nur noch auf der Fahrbahn erfolgen. Dies wäre im Einklang mit der üblichen Verwendung von Zeichen 254 an anderen Stellen.
Der Hinweis auf die Sperrung in der Horster Straße verbunden mit dem Hinweis auf die Umleitung kann in diesem Zusammenhang als Empfehlung für den Radverkehr gesehen werden. Gerade in Baustellen mit dichtem Verkehr und ohne Überholmöglichkeiten fühlt sich nicht jeder Radfahrer wohl und wird dankbar für eine Alternativlösung sein. Das nicht abgedeckte ortsfeste Zeichen 209 am Ende der Umleitung kann in diesem Zusammenhang nur ein Versehen des Verkehrssicherungsunternehmens sein. Es kann nur geplant gewesen sein, den Radverkehr durch Linksabbiegen wieder auf die Horster Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts zurückzuführen; anderenfalls wäre die Umleitung nicht nutzbar. Zum Erreichen der Geschäfte im Baustellenbereich ist es zudem notwendig, in den Baustellenabschnitt einzufahren.
Nachtrag: Mit der Verlängerung der Baustelle wird eauf der einen Seite die Umleitung regelkonform nutzbar, auf der anderen Seite wird ducrch die Einrichtung der Baustelle in Gegenrichtung ohne gleichzeitige Sperrung der Horster Straße für den Radverkerh unterstrichen, dass ein verkehrsverbot bezogen auf die gesamte Straße nicht erforderlich ist; das ist ein weiteres Indiz, dass auch stadtauswärts von Beginn an nur der Radwegteil für den Radverkehr gesperrt werden sollte. An beiden Baustellenenden wird auf eine Aufleitung auf die Fahrbahn verzichtet, so dass das Fehlen am westlichen Ende nicht als Hinweis auf ein Verbot der Nutzung der Fahrbahn herhalten kann.

2017-08-25 Baustelleneinrichtung vor Baubeginn

Einengung der Horster Straße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Wiggermannstraße

Mit dem ersten Schritt wird neben der Fahrbahneinengung ein Notweg für Fußgänger auf der Südseite eingerichtet und eine Umleitung für den Radverkehr stadtauswärts ausgeschildert Radwegsperrung Radwegsperrung Leitbake (606), Absperrschranke (600), Gehweg 239, Verkehrsverbot Radfahrer (254) hier links [1000-10] Zeichen 241 nicht abgedeckt Fahrbahn mit Leitbaken auf abgesperrtem Seitenraum Fahrbahn mit Leitbaken auf abgesperrtem Seitenraum Der Verkehr kann die Fahrbahn weiter befahren; im Hintergrund ist erkennbar, dass keine gelbe Baustellenmarkierung aufgebracht wurde. Der Verkehr stadtauswärts muss die Gegenspur mitnutzen. Fehlende Fahrspurmarkierung im Baustellenbereich Fehlende Fahrspurmarkierung im Baustellenbereich Radfahrstreifen weiterhin markiert Stadteinwärts weicht der Verkehr auf den Radfahrstreifen aus; stadtauswärts wird die einziog verbleibende Gegenspur benutzt. Unklare Fahrbahneinteilung Unklare Fahrbahneinteilung Radfahrstreifen weiterhin beschildert Ohne Gegenverkehr verbleiben die Autofahrer auf der normalen Fahrspur Umleitung Umleitung Erstes Schild hinter der Kreuzung Die Umleitung ist deutlich ausgeschildert. Bereits hinter der Kreuzung erfolgt der erste Hinweis. Umleitung Umleitung Deutlich sichtbarer Hinweis zum Abbiegen An der nächste Kreuzung gut sichtbarer Umleitungswegweiser Umleitung Umleitung Abbiegen in die Wiggermannstraße Auch die nächste Richtungsänderung ist deutlcih gekennzeichnet Ende der Umleitung Ende der Umleitung Abbiegen nur zurück in Richtung Ausgangspunkt erlaubt Am Ende der Umleitung wird mit Zeichen 209-20 nur das Abbiegen zurück in Richtung Innenstadt erlaubt. Die Umleitung ist für den Radverkehr legal nicht nutzbar.

2017-08-30 Erste Nachbesserung

Aufbringen gelber Fahrbahnmarkierungen zur Trennung der Fahrspuren

Die gefährliche Situation, dass Fahrzeugen, die stadteinwärts ihre Fahrspur halten der gegenverkehr frontal entgegenkommt wird beseitigt. Nachträglich aufgebrachte Mittellinie Nachträglich aufgebrachte Mittellinie zunächst durchgezogen am Aldi-Parkplatz Trotz durchgezogener Mittellinie sind einbiegende Fahrzeuge aus Richtung Innenstadt und ausbiegende Fahrzeuge in Richtung Boy zu beobachten. Baustellenanfang Baustellenanfang Mittellinie sichert stadtauswärts die Fahrspur Rechtsabbieger werden vor der Kreuzung durch die aufgebrachte Mittellinie vor Konflikten mit dem gegenverkehr geschützt Baustellenanfang mit unklarer Verkehrsführung Baustellenanfang mit unklarer Verkehrsführung Fahrspur wird verschwenkt Der Fahrbahnverkehr wird in den nicht demarkierten und nicht entschilderten Radfahrstreifen geführt. Ein Verflechtungsbereich ist nicht angelegt. Fußgängernotweg auf der Südseite Fußgängernotweg auf der Südseite Beschilderung mit Zeichen 239 Notweg durch Standfüße eingeengt Notweg durch Standfüße eingeengt Kein Begegnungsverkehr möglich Der Notweg ist zu schmal für Begegnungsverkehr; mir Rollstuhl oder Rollator ist der Weg nicht nutzbar Verbindungsweg trifft auf Baustellenbereich Verbindungsweg trifft auf Baustellenbereich Ein- und Ausbiegen zwischen den Leitbaken Die Einmündung ist nicht in die Beschilderuing einbezogen. Radverkehr ist nur durch den mit Leitbaken abgesperrten bereich möglich Baustellenende Baustellenende ohne Aufleitung auf den Radfahrstreifen Eine Aufleitung auf den Radfahrstreifen ist nicht vorgesehen; eine Leitbake verhindert dies zusätzlich zur aufgebrachten Markierung. Radwegende noch nicht korrigiert Radwegende noch nicht korrigiert Auch nach Aufbringen der Mittelmarkierung ist das Abbiegeverbot noch nicht korrigiert Mittelmarkierung und Radfahrstreifen Mittelmarkierung und Radfahrstreifen Der Radfahrstreifen ist nicht demarkiert; Zeichen 237 ist weiterhin vorhanden

2017-09-02 Optimierung der Nachbesserung

An Grundstückszufahrten wird aus Zeichen 295 Zeichen 296

Mit dieser Markierung ist es wieder regelkonform möglich, die anliegenden Geschäfte aus beiden Richtungen zu erreichen und zu verlassen. Aldi-Ausfahrt Aldi-Ausfahrt Mittellinie ist unterbrochen Das Abbiegen vom Parkplatz in Richtung Osten ist jetzt wieder gestattet Aldi-Einfahrt Aldi-Einfahrt Einbiegen auf den Parkplatz wieder regelkonform möglich Die Korrektur ermöglicht das Anfahren des Discounters aus Richtung Innenstadt kommend.

2017-09-11 Zusatzschild für Radfahrer

Radfahrer werden mit einer Planskizze auf die Umleitung in Richtung Norden geschickt

Das Schild kann sich an dieser Stelle nur an "Geisterradler" richten. Für regelkonform fahrenden Radfahrer ist das Verkehrszeichen nicht erkennbar. Planskizze für den Radverkehr Planskizze für den Radverkehr Radverkehr wird nach Norden gewiesen Der Hinweis auf die gesperrte Horster Straße ist sichtbar für Radfahrer, die den nördlichen Knotenpunktarm überqueren - also entgegen der zulässigen Fahrtrichtung fahren.

2017-09-16 Weitere Ergänzungen der Beschilderung

Radwegende wird gekennzeichnet; Radfahrer werden zum Absteigen angehalten

Der Radweg wird vor der Kreuzung noch auf der Friedrich-Ebert-Straße beendet - oder präziser die Benutzungspflicht endet. Praktisch entfaltet das Verkehrszeichen keine Wirkung, da hinter der Kreuzung Zeichen 241 die Benutzungspflicht wieder enthält. Der abbiegende Radfahrer kann auf seiner Abbiegespur noch Abbiegen und steht dann vor zeichen 254 und dem Hinweis "Radfahrer absteigen". In der Horster Straße sind die Absprerrschranken, die den Radweg zu Beginn der Baumaßnahme gegen Betreten gesichert haben wieder abgebaut. Radwegende Radwegende Zeichen 237 nachträglich angebracht An dieser Stelle beendet das Verkehrszeichen die Benutzungspflicht auf der Friedrich-Ebert-Straße; unmittelbar hinter der Kreuzung gilt jedoch mit Zeichen 241 wieder die Benutzungspflicht. Der gewünschte Regelungsinhalt, den Radverkehr vom Linksabbiegen abzuhalten, wird durch diese Kennzeichnung nicht erreicht. Radfahrer absteigen Radfahrer absteigen Zusatzzeichen "Radfahrer absteigen" wurde ergänzt Zeichen 239 (Gehweg) befindet sich noch im Höhe der auf Fahrbahniveau geführten Radspur. Eine Anordnung dieser Spur als Gehweg kann ausgeschlossen werden. Daher kann das Verkehrszeichen an dieser Stelle keine Wirkung für keinen Verkehrsteilnehmer entfalten.
Das Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) befindet sich weiterhin mittig auf dem Radweg. Gemeinsam mit der Absperrschranken wird deutlich, dass der Radweg vom Radverkehr weiterhin nicht benutzt werden soll. Gemeinsam mit Zeichen 239 ist weiterhin eindeutig, dass das Ausweichen des Radverkehrs auf den Gehweg nicht gewünscht ist.

2017-09-22 Umleitung angepasst

Absperrschranke entfernt

Die Umleitung wird in Vorbereitung der Verlängerung der Baustelle angepasst; in Gegenrichtung wird erstmalig eine Umleitung ausgeschildert. Absperrschranke abgebaut Absperrschranke abgebaut Zeichen 254 verbleibt noch am Radweganfang Die Absperrschranke ist nicht mehr vorhanden; Zeichen 254 befindet sich leicht nach rechts versetzt noch auf dem Radweg. Viele Radfahrer fahren auch mit dieser Beschilderung noch in die Horster Straße - auf der Fahrbahn oder dem Gehweg - ein. Umleitung verändert Umleitung verändert Geradeaus an der Wiggermannstraße Damit wird der Radverkehr nicht mehr im Kreis geführt Umleitung verändert Umleitung verändert Rechtsabbiegen an der Germaniastraße Hier ist auch wieder mehr Kfz-Verkehr vorhanden Neues Umleitungende Neues Umleitungende Gesichertes Abbiegen an der Lichtsignalanlage Gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr wartet der Radverkehr am Ende der Umleitungsstrecke, um wieder in die Horster Straße einbiegen zu können. Umleitung in Gegenrichtung Umleitung in Gegenrichtung Ankündigung vor der Kreuzung durch Planskizze Auf der Planskizze wird ein Hinweis auf die Sperrung der Horster Straße gegeben; die Erreichbarkeit der Ziele im Baustellenbereich (Discounter, Baustoffhandel, Reinigung, Umzugsunternehmen, Friseur, Friedhof, Tagespflege, Elektrohandel) wird nicht kommuniziert. Umleitungsstart Umleitungsstart Keine Sperrung der Hauptstrecke durch den Baustellenbereich Der Radverkehr kann wahlweise die ausgeschilderte Umleitung nutzen oder weiter durch die Baustelle fahren und somit auch die Ziele im Baustellenbereich erreichen. Detaillierte Wegweisung Detaillierte Wegweisung auch an kleineren Einmündungen wird ein Hinweis gegeben Deutliche Kennzeichnung Deutliche Kennzeichnung Abbiegerichtung wird angezeigt Zwischenwegweiser Zwischenwegweiser Kreuzung mit der Wiggermannstraße Letzte Richtungsänderung Letzte Richtungsänderung Linksabbiegen auf die Friedrich-Ebert-Straße Der Radverkehr wird mit Zeichen 240 auf das Hochbord geführt. Der Umleitungswegweiser vermittelt den Eindruck, um der Umleitung zu folgen, müsse der Radverkehr auf der Fahrbahn abbiegen. Umleitungsende Umleitungsende vor dem Erreichen der Horster Straße Der Schildermast wird mittig im Seitrenraum aufgestellt. Trotz der noch verblasst erkennbaren Trennlinie des Radwegs ist hier mittlerweile ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Beginn der Verschwenkung Beginn der Verschwenkung gelbe Mittellinie führt den Fahrbahnverkehr auf den Radfahrstreifen Der Radfahrstreifen ist mit Zeichen 237 beschildert und es wird nicht erkennbar, an welcher Stelle der Radfahrstreifen endet. Radfahrstreifen in der Baustelle Radfahrstreifen in der Baustelle Zeichen 237 auch nach der Einmündung wiederholt Der Radfahrstreifen ist im gesamten Baustellenverlauf nicht demarkiert; Zeichen 237 ist nicht abgedeckt.

2017-09-29 Die Baustelle wandert weiter nach Osten

Zeichen 254 verbleibt jetzt ohne Leitbake auf dem Radweg

Die Baustelle ist zum jetzigen Zeitpunkt um ca. 50 Meter nach Osten verlängert. Im ursprünglichen Bauabschnitt ist der ohnehin schon schmale Notweg an einer Stelle durch verschobene Absperrschranken nicht mehr passierbar. Radwegsperrung ohne Leitbake Radwegsperrung ohne Leitbake Zeichen 254 verbleibt auf Radweg Notweg wird zunehmend enger Notweg wird zunehmend enger Abstand zwischen den Absperrschranken wird kleiner Für einen Fußgänger ist es bereits sehr eng; Begegnungsverkehr ist nicht mehr möglich; auch mit Rollator oder Rollstuhl ist der Notweg nicht mehr benutzbar. Absperrschranken verschoben Absperrschranken verschoben Notweg an einer Stelle bereits unpassierbar Im Zuge der Bauarbeiten sind die Absperrschranken etwa in der Mitte der Baustelle verschoben. Das Arbeitsfeld ist bereits nach Osten gewandert, so dass die Fußgänger das ehemalige Arbeitsfeld anstatt des Notweges nutzen können. Verschwenkung nach Osten gewandert Verschwenkung nach Osten gewandert Fahrbahn wird auch hier auf den Radweg verschwenkt Auch nach der Vorverlegung der Verschwenkung am Baustellenbeginn ist der Radfahrstreifen nicht demarkiert und weiterhin mit Zeichen 237 beschildert. Am Beginn der Verschwenkung wird auch jetzt nicht deutlich, wo der Übergang vom Radweg auf die Fahrbahn erfolgt. Verbindungsweg endet im Baustellenbereich Verbindungsweg endet im Baustellenbereich Geh- und Radweg zur Fröbelstraße Der Geh- und Radweg wird im Baustellenbereich um die Litfasssäule herumgeführt und an der nächsten Grundstückszufahrt erfolgt die Auffahrt auf die Fahrbahn. Zufahrt zum Verbindungsweg Zufahrt zum Verbindungsweg Enger Weg durch die Absperrschranken Der Weg wird aus östlicher Richtung nicht für den Radverkehr gekennzeichnet. Für Begegnungsverkehr ist die Breite nicht ausreichend; auch können Fußgänger und Radfahrer nicht gleichzeitig durch den Abschnitt.

2017-10-18 Korrektur am westlichen Zufahrtsbereich

Radverkehr wird auf die Fahrbahn geleitet

Nun wird für den Radverkehr deutlich, dass trotz Zeichen 254 die Einfahrt nicht verboten ist und die täglichen Einkäufe bei Aldi mit dem Fahrrad regelkonform durch Nutzung der Fahrbahn möglich sind. Aufleitung auf die Fahrbahn Aufleitung auf die Fahrbahn Keine zusätzliche Kennzeichnung der Vorrangsituation Für den Gelegenheitsradfahrer ist nicht sofort ersichtlich, dass vor der Einfahrt in die Fahrbahn, der Vorrang des Fahrbahnverkehrs zu beachten ist.Die markierte Radverkehrsführung kann zu der Annahme verleiten, dass hier eine durchgehende - vom Autoverkehr nicht berührte - Fahrlinie angeboten wird. Tatsächlich ergibt sich jedoch ein Nachrang: Einfahren von einem anderen Straßenteil auf die Fahrbahn. Da der Radfahrstreifen im Kurvenverlauf jedoch mit einem unterbrochenen Breitstrich markiert ist, könnte ein Radfahrer auch zu der Annahme kommen, bereits auf einem Schutzstreifen zu sein, auf dem er durchgängig unterwegs ist. Frei gewordener Bereich Frei gewordener Bereich Ausreichend Raum für einen Einfädelungsbereich Alternativ zur direkten Aufleitung besteht die Möglichkeit, einen Einfädelungsbereich anzubieten.Hier könnte der Radfahrer eine ausreichend große Lücke im Fahrbahnverkehr abwarten und dann auf die Fahrbahn wechseln.
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