Aktuelles
Beginn in Bottrop
Für den Radverkehr freigegebener Gehweg
Radfahrer dürfen frei entscheiden, ob sie nach §2(1) StVO auf der Fahrbahn fahren oder in Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg.
2018-05-20Hans-Christian GeiseLesedauer: 2 Min.Wie weit gilt eine Radwegbenutzungspflicht?
Die Eindeutigkeit für die Radfahrer fehlt
EssenAuf der L445 gibt es auf Essener Stadtgebiet in beiden Fahrtrichtungen keinen benutzungspflichtigen Radweg. Vor der Stadtgrenze steht am Beginn eines Radwegs ein einzelnes Zeichen 237 auf Bottroper Stadtgebiet. Dieses Zeichen ordnet für den Radweg eine Pflicht zur Benutzung an. Die Nachbarstadt Essen greift diese Benutzungspflicht im Folgenden nicht mehr auf - übrigens auch nicht in Gegenrichtung. Ohne ein solches Zeichen 237 hat der Radfahrer die Wahlfreiheit, den Radweg zu benutzen oder den seit 1997 geltenden Regelfall der Benutzung der Fahrbahn. Für den Radfahrer ist es aber nicht immer einfach, den Willen der Straßenverkehrsbehörden zu erkennen: Bis wohin gilt die von der Stadt Bottrop angeordnete Benutzungspflicht? Bis wohin darf ein Radfahrer den Seitenraum befahren?
Das erschwert dem Radfahrer, ein gesetzeskonformes Verhalten zu zeigen. Auch der Autofahrer fühlt sich vom Radverkehr ausgebremst, obgleich die Straßenverkehrsbehörden den Mischverkehr von Rad und Kfz auf der Fahrbahn bewußt vorgesehen haben. Im Folgenden sind mögliche Deutungen mit den jeweils zugehörigen Begründungen aufgelistet. Ein jeder möge die ihm am plausibelsten klingende Erklärung wählen. Eine Garantie, dass dies auch bei Polizei und Justiz auf Zustimmung trifft, kann dieser Beitrag leider nicht liefern. Im Zweifel entscheidet jeder Amtsträger individuell und findet eine andere Interpretation der Verkehrsregeln nahe liegender. Vom Amtsgericht Köln gibt es eine Aussage, dass eine Benutzungspflicht auch über Kreuzung(en) hinweg gilt; dieser Pflicht nachzukommen ist auch ein Radfahrer verpflichtet, der erst hinter dem Schild in die Straße einbiegt, sofern er Kenntnis von dem Schild hat. In der dortigen Entscheidung ging es abweichend von diesem Beispiel um einen nicht unterbrochenen Radweg ohne Wechsel der Bauart.
Die ersten 18 Interpretationen sind im Rahmen der StVO und der Rechtssprechung durchaus ernst gemeinte Vorschläge. Bei den weiteren Optionen nimmt mit zunehmender Entfernung vom erkennbar separierten Radweg auch die Wahrscheinlichkeit ab, dass dieser ein Fortsetzung findet. Gleichwohl bleibt die Frage offen, ob es sich hier um einen nicht mit Zeichen 240 gekennzeichneten anderen Geh- und Radweg im Sinne der StVO handeln könnte, der im Essener Stadtgebiet als Unterbrechung von baulich oder optisch durch Pflasterwechsel getrennten Radwegen durchaus öfter auftritt.
Bericht von einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 26.05.2014
http://www.radfahren-in-koeln.de/2014/05/29/zwischenfaelle-03-spektakel-vor-gericht/
zum Nachlesen
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=68140&st=50&p=1056711739entry1056711739
Zeichen 237, 240, 241
Diese Zeichen kennzeichnen benutzungspflichtigen Radwege (Weißes Rad auf blauem Grund)
237: abgesetzter Radweg oder Radfahrstreifen
240: gemeinsamer Geh- und Radweg auf einer Mischfläche
241: getrennter Geh- und Radweg auf dem Hochbord
2018-05-14 Radwegbenutzungspflicht
bis wohin muss der Radfahrer fahren - bis wohin darf der Radfahrer fahren
Der Radweg beginnt mit einer eindeutigen Gestaltung der Infrastruktur. Der Radweg ist deutlich erkennbar. Auf dem Hochbord wird auf eine Trennung mit Zeichen 295 (durchgezogene Linie) zum Gehweg verzichtet. Der Radweg ist mehrfach unterbrochen und wird im Anschluss fortgesetzt. Die ersten beiden Unterbrechungen sind offensichtlich zur Mitbenutzung durch den Radverkehr vorgesehen. Im weiteren Verlauf werden die Indizien, die eine Mitnutzung durch den Radverkehr stützen spärlicher: Keine Furtmarkierungen, größere Lücken zwischen den (erkennbaren?) Radwegen bzw. uneindeutige Infrastrukturen.
Für den Radfahrer ist es daher nicht ganz einfach, zu erkennen, bis zu welcher Stelle er den Seitenraum benutzen muss oder noch darf. Die Argumente Pro und Contra Benutzungspflicht sind bei den Bildern zur jeweiligen Verkehrssituation aufgeführt.
Benutzungspflicht
für den separierten Radweg auf Fahrbahnniveau
Pro: Zeichen 237 ordnet an dieser Stelle eine Benutzungspflicht für den Radweg an.
Contra: Voraussetzung für die Gültigkeit der Anordnung ist, dass am Ende des benutzungspflichtigen Radwegs eine Möglich besteht, auf die Fahrbahn zu wechseln. Ist im weiteren Verlauf keine Chance, auf die Fahrbahn zu fahren, vorhanden, ist die Anordnung ohne Wirkung und der Radfahrer kann auf der Fahrbahn verbleiben.
Ortstafel
Zuständigkeitswechsel für verkehrsrechtliche Anordnungen
Pro: Ein Wechsel auf die Fahrbahn ist aufgrund der Sperrfläche an dieser Stelle nicht zulässig. Der Radfahrer müsste bis zur nächsten Möglichkeit weiterfahren oder das Rad zu Fuß über die Sperrfläche schieben. Auf der Fahrbahn kann er wieder aufsteigen und seine Fahrt fortsetzen.
Contra: Die Benutzungspflicht wurde von der Stadt Bottrop angeordnet; Essen wiederholt die Anordnung im weiteren Verlauf der Straße nicht. Für den Verkehrsteilnehmer beginnt hier die Zuständigkeit der Stadt Essen. Daher ist hier das Ende der Benutzungspflicht für den Radfahrer zu sehen. Verkehrsverbote müssen an Ortstafeln wiederholt werden.
Stadtgrenze
in Brückenmitte
Pro: Auch hier ist eine Sperrfläche, die das Einfahren in die Fahrbahn verbietet. Der Radweg kann an dieser Stelle nicht verlassen werden.
Contra: An dieser Stelle ist der tatsächliche Zuständigkeitswechsel zwischen der Straßenverkehrsbehörden der Städte Bottrop und Essen. Die Anordnung aus Bottrop kann in Essen keine Wirkung entfalten.
Wechsel der Führungsart
vom Fahrbahnniveau auf das Hochbord
Pro: Die Radverkehrsführung ist kontinuierlich.
Contra: Bei einem Führungswechsel ist die Benutzungspflicht erneut anzuordnen (hier Zeichen 241). Ohne diese Anordnung kann der Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln. Ein Indiz für diese Auslegungsvariante ist die Lücke in der Sperrfläche und die Unterbrochene Linie zur Fahrbahn. Beim Einfahren in die Fahrbahn ist der Vorrang des dortigen Verkehrs nach §10 StVO zu beachten.
Ende des Radwegs
vor der Bushaltestelle
Pro: Das Hochbord kann nicht verlassen werden und die Fortsetzung des Radwegs hinter der Bushaltestelle ist bereits erkennbar.
Contra: An der Bushaltestelle ist der Radweg unterbrochen und es gibt nur einen einheitlich gestaltete Fläche auf dem Hochbord. Um die Benutzungspflicht aufrechtzuerhalten wäre hier Zeichen 240 erforderlich. Die Mehrheitsmeinung sieht an einer solchen Stelle einen reinen Gehweg ohne das Recht, mit dem Fahrrad dort zu fahren. Mindermeinung ist, dass hier ein sogenannter anderer Radweg beginnt, der nach §2(4) StVO befahren werden darf aber nicht muss. In Essen (und anderen Kommunen) finden sich an Haltestellen oft derartige Unterbrechungen, die einenicht als Unterbrechung der Radverkehrsanlagen dienen sollen.
Beginn eines neuen Radwegs
hinter der Bushaltestelle
Pro: Hinter der Bushaltestelle beginnt der vom Gehweg getrennte Radweg erneut; ein voriger Wechsel vom Hochbord auf die Fahrbahn war nicht möglich.
Contra: Greift man die Sichtweise der Unterbrechung des Radwegs vor der Haltestelle auf, so würde der Neubeginn des Radwegs wiederum Zeichen 241 erfordern.
Straßeneinmündung
auf der Seite des Radwegs
An dieser Straße kann Radverkehr in die Straße einfahren. Ohne Beganntgabe einer Benutzungspflicht kann der Radfahrer die Fahrbahn benutzen.Pro: Folgt man dem Gedanken der auch gerichtlich schon aufgegriffen wurde, dass eine Benutzungspflicht über Einmündungen hinweg gilt, wäre dem Radfahrer, der auf der Fahrbahn fährt, dieses nach §11(1) OWiG nicht vorwerfbar, sofern er keine Kenntnis von dem Verkehrszeichen vor der Einmündung hat.
Contra: An dieser Straße kann Radverkehr in die Straße einfahren. Ohne Beganntgabe einer Benutzungspflicht kann der Radfahrer die Fahrbahn benutzen.
An der Einmündung
an der keine Radwegfortsetzung zu erkennen ist
Pro: Über die Einmündung ist eine Furt für den Radweg markiert; hinter der Einmündung ist eine einheitlich gestaltete Fläche auf dem Hochbord vorhanden - ähnlich der Unterbrechung an der Bushaltestelle- und der Radweg findet später eine Fortsetzung.
Contra: Ohne Beschilderung endet der Radweg. Es liegt nur ein Gehweg vor. Der abzweigende Weg kann auch von der Fahrbahn aus erreicht werden.
An der Einmündung
des Geh- und Radwegs
Pro: Die Brücke ist zu eng für einen separaten Radweg, muss aber passiert werden, um die Fortsetzung des RAdwegs hinter der Brücke zu erreichen.
Contra: Vor der Brücke trifft ein separat geführter Geh- und Radweg auf die Straße. Um diesen zu erreichen kann der Weg entlang der L445 als gemeinsamer Geh- und Radweg betrachtet werden. Eine Auffahrt auf die Fahrbahn ist über den an dieser Stelle abgesenkten Bordstein möglich.
An der abknickenden Vorfahrt
Hinter der Brücke
Pro: Hier wird der auf dem Hochbord geführte Radweg fortgesetzt, die Benutzungspflicht lebt wie bei der Unterbrechung an der Haltestelle wieder auf.
Contra: Durch die abknickende Vorfahrt beginnt eine neue Straße, für die wieder eine neue Benutzungspflicht angeordnet werden muss.
An der Lichtsignalanlage
Pro: Der Radweg wird fortgesetzt. Die Lichtsignalanlage zeigt auch Radfahrersymbole.
Contra: Über die Kreuzung mit Lichtsignalanlage wird der Radweg mit einer ganz leichten Verschwenkung geführt. Ein Zeichen 241 ist auch hier nicht aufgestellt.
Am Ende des rot gepflasterten Teils des Hochbords
Hier ist wieder ein Übergang von getrenntem Geh- und Radweg zu einer einheitzlich gepflasterten Fläche vorhanden. Im Unterschied zu den vorherigen Enden ist die Pflasterung des Radweges abgerundet und geht nicht stumpf in die gemeinsame Fläche über.Pro: Wie an der vorangegangenen Haltestelle endet der separate Radweg vor der Haltestelle. Eine Fortsetzung kann erwartet werden.
Contra: Im Unterschied zu dem vorherigen Ende ist die Pflasterung des Radweges abgerundet und geht nicht stumpf in die gemeinsame Fläche über. Dadurch wird dem Radfahrer ein Auffahren auf die Fahrbahn kommuniziert.
Am Ende der Haltestelle
Der separate Radweg findet keine Fortsetzung
Pro: Der gemeinsame Geh- und Radweg des Haltestellenbereichs wird fortgesetzt, da es keinen Unterschied in der Oberflächengestaltung gibt
Contra: Der Geh- und Radweg endet, da die Fortsetzung als separater Radweg oder eine Beschilderung nach dieser Unterbrechung zwingend notwendig wäre.
An der Einmündung
ohne markierte Furt
Pro: im Stadtgebiet Essen gibt es auch an anderer Stelle Führungen ohne markierte Furten, so dass darin kein Ausschlusskriterium gesehen werden kann.
Contra: Zu einem Radweg auf dem Hochbord gehört unabhängig von der Führungsform eine markierte Furt im Zuge von Straßen mit Vorfahrt.
An der Brücke
mit der Leitbake
Pro: Leitbaken regeln nur den Fahrbahnverkehr und dürfen auf Nebenflächen nicht verwendet werden; deshalb sind Radverkehrsanlagen davon in aller Regeln nicht betroffen und haben eigene Führungen, die durch Markierungen verdeutlicht werden können.
Contra: Leitbaken geben dem Fahrzeugführer vor, an der Seite der fallenden Schraffen (in diesem Fall auf der Fahrbahn) vorbeizufahren.
An der letzten Einmündung
Vor der Einmündung ohne abgesenkten Bordstein
Pro: Hinter der Einmündung ist der Weg auf dem Hochbord zweigeteilt: Am Rand werden die für Gehwege typischen Platten verwendet, zum Fahrbahnrand wird Betonsteinpflaster verwendet. Auch wenn dieses Pflaster nicht rot sondern beige gehalten ist, besteht die Interpretationsmöglichkeit eines Radweges.
Es ist zudem nicht ersichtlich, dass an der nächsten Einmündung der Bordstein nicht abgesenkt ist.
Contra: Rechtzeitiges Wechseln auf die Fahrbahn ist an der Einmündung unter Beachtung des §10 StVO möglich. Eine Furt für den Radverkehr ist nicht markiert.
An der letzten Einfahrt
Vor der Einmündung ohne abgesenkten Bordstein
Pro: Es gibt keinen optischen Unterschied vor und hinter der Einfahrt. Es ist nicht ersichtlich, dass an der nächsten Einmündung der Bordstein nicht abgesenkt ist.
Contra: Der nicht abgesenkte Bordstein ist ein Indiz dafür, dass Radverkehr ab der nächsten Kreuzung nicht mehr stattfinden soll. Rechtzeitiges Wechseln auf die Fahrbahn ist an der Einfahrt auch noch unter Beachtung des §10 StVO möglich.
An der letzten Bordsteinabsenkung
Vor der Einmündung ohne abgesenkten Bordstein
Pro: Die Bordsteinabsenkung befindet sich an einer Querungshilfe für Fußgänger, die möglicherweise als ausschließlicher Gehweg nicht befahren werden darf. Es gibt keinen optischen Unterschied vor und hinter der Einfahrt. Es ist nicht ersichtlich, dass an der nächsten Einmündung der Bordstein nicht abgesenkt ist.
Contra: Der nicht abgesenkte Bordstein ist ein Indiz dafür, dass Radverkehr hier nicht mehr stattfinden soll. Rechtzeitiges Wechseln auf die Fahrbahn ist an der Bordsteinabsenkung unter Beachtung des §10 StVO möglich.
2018-05-26 DB baut Lärmschutzwand
Beeinträchtigungen für den Verkehr
Wieder das Übliche: Verkehrszeichen auf dem Radweg machen diesen unbenutzbar. Radfahrer können entweder absteigen und an den Hindernissen vorbei schieben oder sich alternativ im Stau auf der Fahrbahn einordnen.
Materiallager Geh -und Radweg
Vorbereitungen für den nächsten Arbeitstag
Vorsicht ist angesagt. Bitte nicht gegen die Hinternisse fahren; bei Fußgängern schon mal auf das Ausweichen verzichten und abwarten, bis der Weg wieder frei ist.
Radweg blockiert
Verkehrszechen verhindern Nutzung des Radwegs
An den Hindernissen in Richtung Süden bitte nicht einfach vorbeifahren. Rechts der Linie ist der Gehweg.
Seitenraum gesperrt
Ab dem 27.7. auch südlich des Hauptbahnhofs
Radfahrer ordnen sich in den Fahrbahnverkehr ein. Ein Aufleitung ist nicht vorhanden; daher den Vorrang des Fahrbahnverkehrs beachten.
Freitagvormittag - die Baustelle ruht
schon im Wochenende?
Zwei Fahrspuren gesperrt; der Fahrbahnverkehr wird über die Linksabbiegerspur geführt, Radfahrer im Mischverkehr (die meisten eher rechts davon im Baustellenbereich).WIr gehen mal davon aus, dass nach frühem Arbeitsbeginn die Mittagspause vogezogen wurde...
2018-05-14 Radwegbenutzungsrecht
darf der Seitenraum hier noch benutzt werden?
Kann der Radfahrer noch eine weitere Fortsetzung des Radwegs erwarten? Je weiter der zurückgelegte Weg ohne erkennbaren Radweg, desto unwahrscheinlicher wird eine weitere Fortsetzung. Das Recht zur Nutzung des Seitenraums wird damit auch immer schwerer zu rechtfertigen: Es sollte sich somit nur noch um einen reinen Gehweg handeln - mit den offensichtlichen oder möglichen Ausnahmen in einzelnen Abschnitten.
Die Argumente Pro und Contra Benutzungsrecht sind für diese Verkehrssituationen aufgeführt.
An der Einmündung ohne abgesenkten Bordstein
Der nicht abgesenkte Bordstein ist ein Indiz dafür, dass Radverkehr hier nicht stattfinden soll.Pro: Ein sicheres Einfahren in die Fahrbahn ist nicht vorgesehen. Gegebenenfalls muss der Radfahrer absteigen, das Fahrrad auf der Fahrbahn positionieren und kann dann erst erneut anfahren.
Contra: Der nicht abgesenkte Bordstein ist ein Indiz dafür, dass Radverkehr hier nicht stattfinden soll. Es feht die Furtmarkierung.
An der Lichtsignalanlage
nur mit Fußgängersignalen
Seit 1.1.2017 gelten für den Radverkehr die Fahrbahnsignale, es sei denn, es gibt separate Signale für den Radverkehr. Fußgängersignale sind für den Radverkehr ohne Belang.Pro: Kein sicheres Indiz ist das Fehlen von Radsignalen, da diese Art der Signalisierung auch an anderen Kreuzungen mit deutlich erkennbarer Radverkehrsführung noch üblich ist. Der mindestens notwendige Austausch der Streuscheiben ist noch nicht flächendeckend abgeschlossen.
Contra: Das Fahrbahnsignal ist an der Furt nicht einzusehen. In Höhe des Fahrbahnsignals ist keine Haltelinie für den Radverkehr aufgebracht. Der Radfahrer hat somit keine Chance, das für ihn gültige Signal zu erkennen. Zudem ist auch hier der Bordstein an der Furt nicht abgesenkt und die Furt ist mit Schmalstrichen markiert, anstatt der vorgeschriebenen Breitstrichmarkierung.
Am Ende des straßenbegleitenden Hochbords
hinter der Kreuzung endet das Hochbord entlang der Fahrbahn. (Das Verbot der Einfahrt ist temporär anläßlich einer Baustelle für die Fahrbahn angeordnet.)Pro: Es gibt einen Verbindungsweg rechts des Wartehäuschens, der in ein Hochbord der Nebenfahrbahn übergeht. Fahrten entgegen der Fahrtrichtung ohne markierte Radverkehrsführung sind in dieser Größenordnung durchaus üblich im Zuge von Radverkehrsanlagen.
Contra: Um den Weg zu erreichen ist entweder eine kurze Fahrt gegen die Fahrtrichtung notwendig oder eine Fahrt über einen Parkplatz auf dem Seitenstreifen links am Wartehäuschen vorbei.
Am Ende der Nebenfahrbahn
Die Nebenfahrbahn besitzt eine Einmündung in die Hauptfahrbahn und nicht in die hier zu überquerende Querstraße.Pro: Der nunfolgende Weg ist von der Fahrbahn abgesetzt und als eigenständiger Weg zu sehen. Eine Verkehrsbeschränkung ist nicht angeordnet, so dass eine Nutzung vom Radfahrer zulässig, aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins aber deutlich erschwert ist.
Contra: Das Hochbord sieht kein Befahren des Weges vor.
Am Ende des abgesetzten Weges
Die Einmündung befindet sich noch in der QuerstraßePro: Die ursprüngliche Straße verläuft bis hierhin parallel und kann über die Querstraße nach ca. 20 Metern wieder erreicht werden.
Contra: An dieser Stelle fehlen Bordsteinabsenkungen; der Weg ist abgesetzt und darf deshalb keine markierte Furt erhalten.
Am STOP-Schild
bei der Einmündung der Querstraße in die ursprüngliche Straße
An dieser Stelle spricht das optische Erscheinungsbild gegen eine Radverkehrsführung im Seitenraum.Pro: Bei bisheriger Fahrt im Seitenraum ist dies die Fortsetzung des Weges innerhalb der Straße. Trotz des STOP_Schildes kann die Wegeführung halbrechts auch als Fortsetzung der Querstraße gedeutet werden, die keiner neuen Beschilderung bedarf
Contra: An dieser Stelle spricht das optische Erscheinungsbild gegen eine Radverkehrsführung im Seitenraum. Mit dem STOP-Schild endet die Straße.
Ein eigenständiger Radweg ist im weiteren Verlauf nicht mehr zu erwarten.
An der nächsten Querstraße
Die ursprüngliche Straße endet hierPro: An dieser Kreuzung treffen drei Straßen in etwa gleichem Winkel aufeinander. Man könnte auch hier die halbrechts führende Straße als Fortsetzung der Straße betrachten und die Regeln für den Radverkehr gelten über die Kreuzung hinweg weiter. Enge Seitenräume werden auch an anderer Stelle für den Radverkehr freigegeben
Contra: Die Gestaltung des Seitenraums und die Breite ist für eine Mitnutzung durch den Radverkehr nicht geeignet. Ein eigenständiger Radweg ist im weiteren Verlauf nicht mehr zu erwarten.
An der Kreuzung
am ZweirichtungsradwegPro: Der Zweirichtungsradweg besitzt keine Auffahrtmöglichkeit von der Fahrbahn; Der Radverkehrswegweiser steht ein wenig abgesetzt im Seiteraum
Contra: Der Seitenraum besitzt keine Merkmale eines Radwegs oder einer Freigabe.
An der Kreuzung
am ZweirichtungsradwegPro: Der Zweirichtungsradweg besitzt keine Auffahrtmöglichkeit von der Fahrbahn; Der Radverkehrswegweiser steht ein wenig abgesetzt im Seiteraum
Contra: Der Seitenraum besitzt keine Merkmale eines Radwegs oder einer Freigabe.
An der Kreuzung
am ZweirichtungsradwegPro: Die Lichtsignalanlage signalisiert den Radverkehr; die Querung für Radfahrer (mindestens von querenden Zweirichtungsradweg) ist an dieser Stelle ausdrücklich vorgesehen. Die fehlerhafte Furtmarkierung ist vielerorts auf Radverkehrsanlagen zu finden.
Contra: Die Furt ist nur mit einem Schmalstrich markiert.
Vor dem Zebrastreifen
auf der DreiecksinselPro: Um der Straße zu folgen, muss der Radfahrer, der die Kreuzung auf der Furt überquert hat, den Zebrastreifen befahren, um seinen Weg fortsetzen zu können.
Contra: Zebrastreifen sind in Zuge von Radverkehrsführungen nicht zulässig.
Hinter dem Zebrastreifen
am freien RechtsabbiegerPro: Der Radfahrer kommt nach der Querung der Querstraße an diesen Punkt und benötigt eine kontinuierliche deutliche Radverkehrsführung, die nur durch Weiterfahrt im Seitenraum möglich wäre. Soll Radverkehr an solchen Stellen ausgeschlossen werden, finden sich anderenorts Zeichen 239 oder 254 zur Verdeutlichung.
Contra: Der freie Rechtsabbiege wird teilweise als eigene Straße betrachtet. Beim Einfahren auf diese müsste eine neue Kennzeichnung eines Radweges erfolgen; anderenfalls liegt ein reiner Gehweg vor.
Am Ende des freien Rechtsabbiegers
Pro: Bei erlaubter Fahrt bis zu diesem Punkt, wäre eine Weiterfahrt nur möglich, wenn auch im Folgenden der Seitenraum befahren werden darf.
Contra: Bei Betrachtung des freien Rechtsabbiegers als eigene Straße muss beim Einfahren auf diese eine neue Kennzeichnung eines Radweges erfolgen; anderenfalls liegt ein reiner Gehweg vor.
Am Zeichen 205
Die Straße verläuft im weiteren mit einem kleinen VersatzPro: Die Straße verläuft trotz des Versatzes weiter geradeaus und übernimmt die Rechte vor der Kreuzung.
Contra: Eine erneute Erlaubnis der Nutzung des Seitenraum wäre durch Kennzeichnung erforderlich.
Am Ende des Hochbords
Die Straße führt zu einem Friedhof und endet vor der Parkplatzzufahrt
Pro: Eine Weiterfahrt zur Einfahrt des Friedhofs ist möglich.
Contra: Zeichen 250 an der Friedhofszufahrt zeigt an, dass ein Befahren nicht gestattet ist. Der Radfahrer muss daher bereitrs am Ende des Hochbords absteigen und darf bis zum Zeichen 250 das Fahrrad schieben.
Am Zeichen 250
Die Friedhofszufahrt ist nur mir Genehmigung gestattetPro: Der im Hintergrund erkennbare Radweg ist nur durch das Tor zu erreichen; die Stadt Essen hat wie auch an anderen Stellen Zeichen 250 anstatt Zeichen 260 aufgestellt.
Contra: Zeichen 250 verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art; Fahrräder sind in der genannten Ausnahme nicht zu finden.
Aber was ist im Hintergrund auf dem Friedhofsgelände für ein Verkehrszeichen...
Zeichen 240
Trotz Verbot der Durchfahrt: Ein Weg für Radfahrer.Interessant scheint das Zusatzzeichen mit dem Text "Nur dieser Weg". Auch wenn das Zeichen kein offizielles Verkehrszeichen aus dem amtlichen Verkehrszeichenkatalog ist, kann es durchaus Gültigkeit entfalten. Zumindest ist der Radverkehr hier wieder erwünscht.
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